Telefonsymbol

Tel  040 832 940-0

direkt@radowitz.de

◀◀ zurück zur Startseite

Datenschutzerklärung

Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Daher erheben wir keine personenbezogenen Daten und verzichten auf Cookies.

Ihre Rechte

Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten, personenbezogenen Daten, deren Herkunft, Empfänger, und den Zweck der Datenverarbeitung, sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung.

Server-Logdatei

Unser Provider erhebt und speichert automatisch technische Informationen in sogenannten Server-Logfiles. Diese Informationen können nicht einer bestimmten Person zugeordnet werden und werden von uns nicht mit anderen Quellen abgeglichen. Server-Logfiles enthalten Daten, die Ihr Browser mit jeder Anfrage automatisch an unseren Webserver sendet. Im Einzelnen sind dies die Version und der Name Ihres Browsers, Ihr Betriebssystem, die Referrer URL, Ihre IP-Adresse, die angefragte Seite und der Zeitpunkt der Anfrage.

Impressum

Kartonagen Radowitz GmbH

Grandkuhlenweg 5-7

22549 Hamburg


Telefon: 040 832 940-0

E-Mail: direkt@radowitz.de


Vertreten durch

Olaf Griebel


Registereintrag

Registergericht: Hamburg

Handelsregisternummer: B 16848

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 118 595 924

Finanzamt Hamburg-Altona


Bankverbindung

Hamburger Sparkasse

BLZ 200 505 50

Kontonummer 1053 210 215

IBAN DE65 2005 0550 1053 2102 15

BIC HASPDEHHXXX

Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)
der Kartonagen Radowitz GmbH

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden, gelten für alle Angebote und Lieferungen, zugleich für die gesamte Dauer der Geschäfts­bedingung, folgende Bedingungen, wobei eventuelle abweichende Einkaufs­bedingungen de Auftrag­gebers keine Gültig­keit haben und diesen hiermit bereits wider­sprochen wird:

1. Allgemeines

Sämtliche Angebote sind frei­bleibend und un­verbindlich. Die Preise enthalten keine Mehr­wert­steuer, sofern nichts anderes angegeben ist.

Auch bei ab­geschlossenen Aufträgen behalten wir uns Preis­erhöhungen vor für alle bei oder nach Auftragserteilung hinzu­tretenden Mehr­belastungen, wie Preis­steigerung der Roh­stoffe, Lohn­erhöhungen etc., welche die Gestehungs­kosten un­mittelbar oder mittelbar erhöhen.

Bestätigte Aufträge werden beim Eintritt einer generellen Preis­erhöhung längstens noch für 60 Tage zum früheren Preis aus­geliefert, gerechnet vom ersten Tag des auf die Preis­korrektur folgenden Monats.

Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2. Lieferumfang und Fristen

Im Allgemeinen wird die vereinbarte Menge geliefert. Der Auftrag­geber ist jedoch verpflichtet, folgende Mehr- oder Minder­lieferung an­zu­erkennen:

Auflage bis 500 Stück +/- 20%
Auflage bis 2.499 Stück +/- 15%
Auflage über 2.500 Stück +/- 10%

Vereinbarte Liefer­fristen sind für uns in handels­üblicher Weise bindend. Bei Über­schreiben derselben ist uns eine Nach­frist von mindestens zwei Wochen ein­zu­räumen, in besonderen Fällen auch eine längere Frist.

Verlangt der Auftrag­geber nach der Auftrags­bestätigung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungs­dauer beeinflussen, so beginnt mit der Bestätigung der Änderungen eine neue Liefer­zeit. Höhere Gewalt und insbesondere auch Krieg, Streiks und Aus­sperrungen, Energie-, Wasser-, Roh­stoff- und Betriebs­stoff­mangel, erhebliche Störungen des Verkehrs und des Betriebes - soweit wir sie nicht zu vertreten haben - sowie alle Erscheinungen , die ähnliche Folge­wirkungen für die Betriebs­führung haben, entbinden uns von der Liefer­pflicht, ohne uns zum Schadens­ersatz zu verpflichten. Sie berechtigen uns, durch besondere Erklärung die Liefer­pflicht auf einzelne Teile der über­nommenen Aufträge zu beschränken und die Liefer­fristen für einen Gesamt­auftrag oder Teile davon zu verlängern.

Bei Verzug hat der Auftrag­geber grund­sätzlich nur das Recht, sich vom Vertrag zu lösen. Bei Teil­verzug nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahr­lässig­keit beruht.

3. Annahmeverzug

Nimmt der Auftrag­geber die Lieferung nicht innerhalb angemessener Frist nach Fertig­stellungs­anzeige ab, so sind wir berechtigt, die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Auftrag­gebers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einer Spedition auf Kosten des Auftrag­gebers einzulagern und die Ware zu berechnen.

4. Versand

Der Versand geschieht stets auf Gefahr des Empfängers. Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, für Lieferung frei Hof des Empfängers. Die Wahl des Versand­weges und der Versand­art bleibt uns überlassen. Wird Ware auf Mehr­weg­paletten angeliefert, so bleiben diese unser Eigentum, es sei denn, der Auftrag­geber lässt durch den anliefernden LKW eine gleiche Zahl Paletten gleicher Beschaffen­heit an uns zurück­senden. Sofern unsere Paletten nicht innerhalb von einem Monat nach Lieferung fracht­frei an uns zurück­gesandt werden, sind wir berechtigt, diese zum Neu­wert zu berechnen.

5. Mängel

Handels­übliche Ab­weichungen in Farbe, Gewicht und Stärke der von uns verarbeiteten Papiere bleiben vor­behalten.

Für Druck­fehler, die der Käufer bei dem von ihm genehmigten Auftrag über­sehen hat, haften wir nicht. Korrekturen sind deutlich lesbar zu vermerken. Für telefonisch durchgegebene Änderungen übernehmen wir keine Gewähr.

Offen­sicht­liche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie schriftlich innerhalb von 10 Werktagen nach Empfang der Ware gerügt werden. Die Pflicht des Auftrag­gebers zur Unter­suchung der gelieferten Ware besteht auch, wenn Ausfall­muster übersandt worden sind. Versteckte Mängel können nur dann geltend gemacht werden, wenn die Mängel­rüge innerhalb von 3 Monaten nachdem die Ware das Liefer­werk verlassen hat, bei uns ein­trifft.

6. Sachmängelhaftung

Herab­setzung der Ver­gütung oder Lösung vom Vertrag kann nur bei Fehl­schlagen der Nach­erfüllung verlangt werden. Ersatz für Schäden irgend­welcher Art wird nicht geleistet. Nur soweit wir die Beschaffen­heit der Ware für einen uns bekannten Zweck schriftlich garantiert haben, ersetzen wir bei mangel­hafter Lieferung einen entstandenen Schaden.

7. Urheberrechte etc.

Die Verantwortung für die Beachtung von Schutz- und Urheber­rechten trägt der Auftrag­geber.

Das Urheber­recht und das Recht der Ver­viel­fältigungen in jeglichem Ver­fahren und zu jeg­lichem Verwendungs­zweck an eigenen Skizzen, Ent­würfen, Probe­drucken, Mustern und der­gleichen ver­bleibt, aus­drück­lich ander­weitiger Regelung, bei uns. Auch wenn der Auftrag­geber für einen Ent­wurf oder ein Modell das Benutzungs- oder Verkaufs­recht zu­gesichert worden ist, berechtigt es den­selben nicht zur Ver­viel­fältigung, auch nicht durch einen anderen Lieferanten. Für alle an­gebotenen Entwürfe oder Modelle behalten wir uns den Zwischen­verkauf vor, wenn nicht Gegen­teiliges im Angebot vermerkt ist. Litho­graphien, Kopier­vorlagen, Stanz­werkzeuge, Klischees und der­gleichen bleiben unser Eigentum, auch wenn ihre An­fertigung gesondert berechnet wird.

8. Zahlungsbedingungen

Es gelten die jeweils vereinbarten Zahlungs­bedingungen. Wenn nichts Ab­weichendes ver­einbart ist, gilt Folgendes. Rein netto verlust­freie Kasse binnen 30 Tagen nach Rechnungs­datum oder binnen 8 Tagen mit 2% Skonto vom Rechnungs­betrag. Eine Zahlung durch Wechsel ist nur nach vorheriger Ver­ein­barung zu­lässig; im Falle einer solchen ist ein Skonto­abzug aus­ge­schlos­sen. Inkasso­spesen gehen zu Lasten des Käufers. Bei ver­späteter Zahlung berechnen wir Verzugs­zinsen in Höhe von 8% über dem Basis­zinssatz. Bei größeren Auf­trägen behalten wir uns vor, Voraus­zahlungen oder der geleisteten Arbeit ent­sprechende Teil­zahlungen zu fordern. Ein Skonto­abzug auf Teil- und Zwischen­abrechnungen wird nur gewährt, wenn Barzahlung innerhalb der jeweils angegebenen Frist erfolgt. Zins­vergütung oder Skonto für frühere Zahlung (Anti­zipation) ist aus­ge­schlos­sen.

9. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Er­füllung aller Forderungen (einschl. sämtlicher Saldo­forderungen aus Konto­korrent), die uns aus jedem Rechts­grund gegen den Auftrag­geber und seine Konzern­unternehmen jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicher­heiten gewährt, die wir auf Ver­langen nach unserer Wahl frei­geben werden, soweit ihr Wert unsere Forder­ungen nach­haltig um mehr als 20% über­steigt.

Die gelieferte Ware bleibt als Vorbehalts­ware unser Eigen­tum. Der Auftrag­geber ist berechtigt, die Vorbehalts­ware im ordnungs­gemäßen Geschäfts­verkehr zu ver­arbeiten und zu ver­äußern, solange er nicht in Verzug ist. Ver­pfändungen und Sicherungs­über­eignungen sind un­zulässig.

Wird Vorbehalts­ware vom Auftrag­geber allein oder zusammen mit uns nicht gehörender Ware veräußert, so tritt der Auftrag­geber schon jetzt die uns aus der Weiter­veräußerung ent­stehenden Forder­ungen mit allen Neben­rechten an uns ab. Wenn die weiter­veräußerte Vorbehalts­ware in unserem Mit­eigentum steht, so erstreckt sich die Ab­tretung der Forder­ungen auf den Betrag, der unserem Anteils­wert­mit­eigentum entspricht.

Wir ermächtigen den Auftrag­geber widerruflich, die an uns ab­getretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen ein­zu­ziehen. Diese Ein­ziehungs­ermächtigung kann nur wider­rufen werden, wenn der Auftrag­geber seinen Zahlungs­ver­pflichtungen nicht ordnungs­gemäß nachkommt.

Eine Be- und Ver­arbeitung der Vorbehalts­ware nimmt der Auftrag­geber für uns vor, ohne dass für uns daraus Ver­pflichtungen entstehen. Bei Ver­arbeitung, Ver­bindung, Ver­mischung oder Ver­mengung der Vorbehalts­ware mit andren nicht uns gehörenden Waren steht uns der dabei ent­stehende Miteigentums­anteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturen­wertes der Vorbehalts­ware zu der übrigen ver­arbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Ver­arbeitung, Ver­bindung, Verm­ischung oder Ver­mengung zu. Erwirbt der Auftrag­geber das Allein­eigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertrags­partner darüber einig, dass der Auftrag­geber uns im Verhältnis des Fakturen­wertes der ver­arbeiteten bzw. ver­bundenen oder ver­mengten Vorbehalts­ware Mit­eigentum an der neuen Sache ein­räumt und diese un­entgeltlich für uns ver­wahrt.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehalts­ware wird der Auftrag­geber auf unser Eigentum hinweisen und uns un­verzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Auftrag­geber.

Bei vertrags­widrigem Verhalten des Auftrag­gebers – insbesondere Zahlungs­verzug – sind wir berechtigt, die Vorbehalts­ware zurück­zu­nehmen oder gegebenen­falls Abtretung der Herausgabe­ansprüche des Auftrag­gebers gegen Dritte zu ver­langen. In der Zurück­nahme sowie in der Pfän­dung der Vor­behalt­sware durch uns liegt kein Rück­tritt vom Ver­trage.

10. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Abtretung

Dem Auftrag­geber steht wegen etwaiger eigner An­sprüche, gleich­gültig aus welchem Rechts­grund, ein Zurück­behaltungs­recht nicht zu.

Die Auf­rechnung ist nur mit un­bestrittenen oder rechts­kräftig fest­gestellten Forderungen zulässig.

Eine Abtretung er gegen uns gerichteten Ansprüche ist ausgeschlossen.

11. Verschiedenes

Für nach In­angriff­nahme der Vor­arbeiten ge­wünschte Änderungen behalten wir uns Berechnungen vor.

Wir sind berechtigt, wenn sich nach Annahme des Auftrages eine Gefährdung des Zahlungs­anspruches heraus­stellt, Sicherheits­leistung oder Voraus­zahlung zu ver­langen oder vom Vertrag zurück­zu­treten. Als Gefährdung sehen wir Ab­tretung oder Ver­pfändung von Buch­forderungen an. Ferner­hin gilt eine solche als gegeben, wenn ein Kunde eine voraus­gegangene Lieferung nach 3. Mahnung nicht bezahlt hat.

Wir behalten uns das Recht vor, unseren Firmen­text und/oder unser Firmen­zeichen nach Maßgabe ent­sprechender Übungen oder Vor­schriften und des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art an­zu­bringen.

12. Pflichtverletzung und Schadensersatz

Mit der Ausnahme von Körper­schäden haben wir bei Pflicht­verletzungen i.S. des §280 BGB nur, wenn diese sonstigen Schäden auf einer vor­sätzlichen oder grob­fahr­lässigen Pflicht­verletzung unserer­seits oder auf einer vor­sätz­lichen oder grob­fahr­lässigen Pflicht­verletzung unserer gesetz­lichen Ver­treter oder Erfüllungs­gehilfen beruhen.

Soweit wir zum Schaden­sersatz verpflichtet sind, haften wir nur für den zum Zeit­punkt des Vertrags­abschlusses vernünftiger­weise voraussehbaren Schaden.

13. Erfüllungsort

Erfüllungs­ort und Gerichts­stand für alle aus dem Vertrags­verhältnis ent­stehenden Ansprüche und Rechts­streitig­keiten, einschl. Wechsel- und Urkunden­prozesse, ist Hamburg. Sollte der Rechts­streit erst­instanz­lich in die Zuständigkeit der Amts­gerichte fallen, so wird als Gerichts­stand das Amts­gericht Hamburg-Altona vereinbart.

14. Datenspeicherung

Der Auftrag­geber wird darauf hin­gewiesen, das Daten über Geschäfts­vorgänge verarbeitet werden.

15. Nichtigkeit

Sollten Teile dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Vereinbarungen gleichwohl wirksam.


Stand August 2015

 
  ▲